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Die betriebliche Altersvorsorge![]() Das Problem der gesetzlichen Rente ist, sie wird künftigen
Generationen den Lebensstandart nicht mehr sichern! Hinzu kommt, dass
nächste Generationen im Rentenalter mehr Geld benötigen als
bisher. 11.5 Millionen Rentnerhaushalte haben laut einer Studie des
DIA, im Jahr 2010 durchschnittlich 286 Euro weniger zum
Lebensunterhalt als heute. Im Jahr 2020, müssen die rund 13,5
Millionen Rentnerhaushalte sogar mit weniger als schätzungsweise
518 Euro im Monat auskommen! ( Quelle: Deutsches Institut für
Altersvorsorge, FINANZtest 4/03 ) Für viele Bürger in Deutschland wird das Einkommen im Alter nicht ausreichen, um den Finanzbedarf im Ruhestand zu decken. Der Rentenanspruch wird von Erwerbstätigen in Deutschland laut einer Befragung des DIA erheblich überschätzt. Zwei Drittel der erwerbstätigen Deutschen werden im Alter weit weniger Rente erhalten als sie erwarten! Besonders für Frauen ist eine individuelle Vorsorge sehr wichtig, denn sie müssen i.d. Regel mit niedrigeren Renten auskommen. Die sogenannte 3.Säule der Altersvorsorge in Deutschland ist die betriebliche Altersversorgung. Die betriebliche Altersversorgung ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge! In der Verbraucherzeitschrift FINANZtest Ausgabe 2 u. 8/02, wird die betriebliche Altersvorsorge als günstige und steuersparende Art der Altersvorsorge bezeichnet. Gibt es noch einen freiwilligen Zusatzbeitrag des Arbeitgebers, so FINANZtest, spricht alles für eine betriebliche statt oder zusätzlich zu einer privaten Geldanlage. Als in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherter Arbeitnehmer steht Ihnen seit dem 1. Januar 2002 kraft Gesetzes grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltumwandlung zu. Für nahezu alle Angestellten, Arbeiter und geschäftsführenden Gesellschafter besteht die Möglichkeit, regelmäßig von ihrem Bruttogehalt bzw. von Zusatzzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld Beiträge in eine betriebliche Altersversorgung zu zahlen. Lohnende Konzepte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der große Vorteil gegenüber der privaten Altersvorsorge liegt auf der Hand: Als Arbeitnehmer sparen Sie dadurch je nach persönlicher Situation Steuern und Sozialabgaben. Der Gesetzgeber ermöglicht es, die Beiträge vollständig vor Steuerabzug bzw. mit einem geringeren Steuerabzug zu investieren. Als Arbeitgeber legen Sie nicht nur den Grundstein zur Alterssicherung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch zu einer höheren Motivation. Dabei senken Sie Ihre Lohnnebenkosten nicht nur durch den Steuervorteil: auf den Umwandlungsbetrag sind bis 2009 innerhalb der gesetzlichen Grenzen auch keine Sozialversicherungsabgaben fällig. Fünf verschiedene Durchführungswege: Für die betriebliche Altersversorgung existieren mittlerweile fünf Durchführungswege. Die Durchführungswege der Unterstützungskasse und der Direktversicherung können mit ethischen, nachhaltigen und umweltorientierten Kapitalanlagen gestaltet werden. Für die Durchführungswege Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktzusagen existieren dagegen noch keine Konzepte, die Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen. Wir zeigen Ihnen, wie sie sich und unserer Umwelt einen Vorteil verschaffen können! Die Unterstützungskasse (U-Kasse).
Schon seit über 150 Jahren gibt es die betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse. Obwohl dieser Durchführungsweg flexible und attraktive Versorgungszusagen zuläßt, ist er insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei deren Mitarbeitern kaum bekannt. Das hängt damit zusammen, daß die meisten bisher eingerichteten Unterstützungskassen ausschließlich für Konzerne und Großunternehmen aufgebaut wurden. Im Unternehmermagazin Impulse Ausgabe 1/02, wird die Option Unterstützungskasse als die steuerlich beste Vorsorge-Lösung bezeichnet Bei ihr sind die Freigrenzen für Einzahlungen besonders großzügig und bei der Auszahlung gibt es die höchsten Freibeträge. Die betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse kann arbeitgeberfinanziert oder arbeitnehmerfinanziert sein. Davon unabhängig bewirkt die Unterstützungskasse aber immer eines: Die Beiträge, die in die Kasse fließen (Dotierungen), sind grundsätzlich der sogenannten nachgelagerten Besteuerung unterworfen! Das bedeutet, Sie als Arbeitnehmer können unversteuerte Beiträge ansparen, die Ihnen als Versorgungsempfänger erst zu einem Zeitpunkt zufließen, an dem Sie in der Regel einen wesentlich niedrigeren Steuersatz haben werden - nämlich nach Ihrer Berufstätigkeit. Während die arbeitnehmerfinanzierte Versorgung grundsätzlich über eine Versicherung abgesichert ist (sogenannte Rückdeckung), kann der Arbeitgeber diese Absicherung im Unternehmen selbst durchführen, also ohne Rückdeckung durch eine Versicherung. Hierdurch können sich im Unternehmen ein sehr interessanter Liquiditätsvorteil und eine größere Flexibilität ergeben. Aber schauen Sie doch selbst: Die arbeitnehmerfinanzierte
Unterstützungskasse.
Das Vermögen der Unterstützungskasse wird durch Zuwendungen Ihres Arbeitgebers, die sogenannten Dotierungen, aufgebaut. Die Dotierung stellt Ihren vereinbarten, regelmäßigen Lohnverzicht dar und entspricht somit dem Entgeltumwandlungsbetrag, der Ihnen vom Brutto-Lohn abgezogen wird. Ihr Arbeitgeber läßt diesen Betrag direkt der Unterstützungskasse zukommen. Die Entgeltumwandlung kann monatlich erfolgen und ist bis zu 4% der Beitragbemessungsgrenze sozialversicherungsbefreit (bis zum 31.12.2008) - und natürlich steuerbefreit ohne Obergrenze! Die dotierten Beiträge werden von der Unterstützungskasse zur Absicherung über eine Lebensversicherung rückgedeckt und an Sie als Arbeitnehmer verpfändet. Bereits mit der ersten Dotierung entstehen so für Sie unverfallbare Ansprüche! Bei dieser Art der Entgeltumwandlung sparen nicht nur Sie als Arbeitnehmer (Steuer und Sozialversicherungsbeiträge) sondern auch Ihr Arbeitgeber (Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungskosten). Die spätere Leistung aus der Lebensversicherung ist mit dem dann aktuellen Steuersatz zu versteuern, der in der Regel deutlich niedriger sein wird als während Ihrer Zeit als aktiver Arbeitnehmer. Wenn Sie weitere Information zum Thema arbeitnehmerfinanzierte Unterstützungskasse erhalten möchten, klicken Sie bitte hier.(Formular) Die arbeitgeberfinanzierte
Unterstützungskasse (pauschal dotiert).
Die pauschal dotierte Unterstützungskasse ist bei kleinen und mittleren Arbeitgebern noch wenig bekannt, weil die Lebensversicherer ein nur sehr geringes Interesse an diesem Durchführungsweg haben. Die Dotierungen werden hierbei nicht über eine Lebensversicherung rückgedeckt – Sie als Arbeitgeber nehmen die Rückdeckung nämlich selbst vor! Ihr Unternehmen dotiert als sogenanntes Trägerunternehmen in Abhängigkeit von seiner Personalstruktur (Versorgungszusagen) und seines Betriebsergebnisses in die Unterstützungskasse. Die Unterstützungskasse wiederum reicht Ihrem Unternehmen in gleicher Höhe ein Darlehen aus. Die Dotierungen und Zinsen erhöhen das Kassenvermögen, vermindern aber durch die Darlehen nicht die Liquidität Ihres Unternehmens. Die Dotierungen und Zinszahlungen sind bei Einhaltung von relativ flexiblen Grenzen als Betriebsausgabe absetzbar und verringern so die Steuerlast Ihres Untermehmens. Die wichtigsten Vorteile:
Wenn Sie weitere Information zum Thema arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse erhalten möchten, klicken Sie bitte hier.(Formular) Die Direktversicherung.
Die Direktversicherung ist eine besondere Form der Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer abschließt. Bezugsberechtigt sind Sie oder Ihre Hinterbliebenen. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge des Arbeitgebers. Eine Beitragsbeteiligung des Arbeitnehmers in Form von Gehaltsumwandlung ist die Regel. Die Beiträge stellen grundsätzlich Arbeitslohn dar. Der Arbeitgeber kann jedoch die Beiträge zur Direktversicherung. bis zu einer Höhe von 1.742 Euro mit einem Steuersatz von 20% pauschal versteuern (§ 40 b EStG). Soweit die Beiträge zur Direktversicherung pauschal versteuert werden, gehören sie nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Die Direktversicherung als besondere Form der Lebensversicherung kann auch als Fondspolice abschlossen werden. Im Gegensatz zu der Lebensversicherung geht der Sparanteil bei der Fondspolice in ausgewählte ökologische, ethische Investmentfonds. Die Direktversicherung muß mit Ihrem Arbeitgeber abgestimmt werden! Wenn Sie weitere Information zum Thema Direktversicherung erhalten möchten, klicken Sie bitte hier. (Formular) Bei Fragen und Vergleichsangeboten senden sie bitte eine Email an info@kostenguenstiger.de Links/Tipps:
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