Effektiver Jahreszins

Gesamtbelastung für ein Darlehen pro Jahr in einem Prozentsatz der Darlehenssumme. In die Berechnung sind der Zins sowie bestimmte Darlehensnebenkosten einzubeziehen. Wenn bei Darlehen Änderungen des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren vorbehalten sind, wird die Bezeichnung "anfänglicher effektiver Jahreszins" verwendet. Der effektive Jahreszins ist bei der Werbung für Kredite nach der Preisangaben Verordnung anzugeben. Das Verbraucherkreditgesetz schreibt verbindlich vor, dass in einem Kreditvertrag der effektive oder anfängliche effektive Jahreszins anzugeben sind. Ein Kreditvertrag, der diese Angaben nicht enthält, ist nichtig. Hat der Darlehensnehmer das Darlehen empfangen, ist der Vertrag zwar gültig, der Zinssatz vermindert sich dann allerdings auf den gesetzlichen geltenden Zinssatz.

Achtung:
Restschuldversicherungen, die viele Banken bei der Kreditvergabe anbieten, werden bei der Effektivzinsberechnung nicht berücksichtigt.

 

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