Offene Immobilienfonds Geschlossene Immobilienfonds
Investieren das Geld der Anleger in mehrere Gewerbeimmobilien ( Büros, Einkaufszentren, Hotels u. Grundstücke ) Meistens ein oder wenige Gewerbeimmobilien. Anlageziel ist es, durch hohe Abschreibungen und Finanzierungskosten in der Anfangsphase steuerliche Verluste zu erzielen, die dem Anleger ( Mitunternehmer) als Verlustzuweisung zugeordnet werden.
Wertentwicklung 3 - 6% 4 - 7%
Kosten Ausgabeaufschlag 5 - 5,5%  
Besteuerung des Fonds Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken bleiben steuerfrei. Bei Ausschüttung oder Rückgabe von Anteilen muss der Anleger pauschale Steuern abführen. Das Ergebnis der Gesellschaft wird einheitlich und gesondert festgestellt,dh. Die Gesellschaft zahlt keine einkommenssteuer. Das ermittelte Ergebnis wird den Anlegern (Mitunternehmern) mitgeteilt und entsprechend ihren Anteilen von ihnen versteuert.
Besteuerung des Kapitalanlegers Pauschale Steuern von 15% auf den Gewinn fallen erst an, wenn der Fond Gewinne ausschüttet oder der Anleger Anteile veräußert. Wegen des Sparerfreibetrages kann der Anleger einen Freistellungsbetrag ( 1550/3100 € ) erteilen. Musste der Anleger in der Vergangenheit Steuern auf Mieteinnahmen oder Zinsen zahlen, werden diese Erträge vom Ausschüttungsbetrag bzw. vom Veräußerungsgewinn abgezogen. Ausschüttungen und Veräußerungserlöse von Anteilenam Fonds werden mit 1,5% besteuert, wenn man den Fondsanteil vor dem 21.02.2003 erworben hat. Der Anleger ( Mitunternehmer ) bekommt von der Betreibergesellschaft Gewinne/Verluste mitgeteilt und trägt diese in seiner Steuererklärung in der Anlage V ein. Sind Sonderwerbungskosten noch nicht berücksichtigt ( Darlehenszinsen, etc ) kann man diese auch in der Anlage V steuermindernd beantragen. Werden Fondsanteile veräußert, fallen pauschale Steuern von 15% an.
Befand sich der Fonds bereits vor dem 21.02.2003 im Eigentum des Anlegers, werden nur 1,5% des Erlöses besteuert.
Chancen/Risiko Geringe Wertschwankungen, 30-40% der Gewinne sind steuerfrei, vergleichsweise niedrige Wertentwicklung, Streuung des Risikos durch Investition in viele ( mind.15 ) Einzelobjekte, Fonds muss Anteile zurücknehmen zu börsentäglichen Rücknahmepreis. Sparerfreibetrag möglich. Unterliegt staatlicher Aufsicht!

FondsDepot er�fnen

Hohes Risiko, da nur in ein oder wenige Objekte investiert wird. Anteile können nur verkauft werden, wenn Käufer gefunden wird. Im Fall, dass der Fonds die Rechtsform einer GbR hat, haftet der Anleger mit seinem gesamten Privatvermögen!
Unterliegt keiner staatlichen Aufsicht!


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