Die Tierhalterhaftpflicht versichert Ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter. Damit ist ĂŒbrigens in bestimmten FĂ€llen auch die Haftpflicht weiterer Personen eingeschlossen.
Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und HĂŒten von zahmen Haustieren und gezĂ€hmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert. FĂŒr Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
1. Wer ist fĂŒr meinen Antrag verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: finanzen.de Maklerservice GmbH
. Unser BĂŒro prĂŒft Ihren Antrag auf VollstĂ€ndigkeit und leitet ihn an die gewĂŒnschte Gesellschaft weiter. Wir stehen fĂŒr alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei SchadensfĂ€llen zur VerfĂŒgung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0 800 300 300 9
, per email an service@finanzen.de
bzw. per Post: finanzen.de Maklerservice GmbH
, Schlesische Strasse 29-30
, 10997 Berlin
.
2. Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen StraĂenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn dadurch z.B. ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann?
Lt. § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschÀdigt, so ist derjenige, welcher das Tier hÀlt, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden
zu ersetzen." AuĂerdem hilft sie, unberechtigte AnsprĂŒche abzuwehren. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, fĂŒhrt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trĂ€gt die Kosten. Insofern gewĂ€hrt die Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz.
3. Wer ist versichert?
Sie als Halter eines Tieres sind versichert (Haftpflicht als Tierhalter).
Mitversichert ist aber auch Ihre Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbar, der Ihr Tier hĂŒtet (Haftpflicht als TierhĂŒter).
4. Welche SchÀden zahlt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt berechtigte SchadenersatzansprĂŒche ab, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Versichert ist das Tier und nicht der Halter, d.h. auch wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht ist Versicherungsschutz vorhanden.
5. Sind Tiere schon ĂŒber die Privathaftpflichtversicherung versichert?
Haustiere wie z.B. Katzen, Kaninchen, Wellensittiche usw., ja. FĂŒr Hunde, Pferde, Schlangen, Raubkatzen usw. benötigen Sie eine spezielle Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.
6. Muss jedes Tier einzeln versichert werden?
Ja. Immer die Anzahl der zu versichernden Tiere angeben. Kommt ein Tier neu dazu, bitte dem Versicherer melden.
7. Wann muss ich fĂŒr die von meinem Tier verursachten SchĂ€den haften?
Sie mĂŒssen als Tierhalter von Haustieren auf alle durch willkĂŒrliches, tiertypisches Verhalten entstandene SchĂ€den haften, auch ohne Verschulden (= GefĂ€hrdungshaftung, da allein durch das Halten eines Tieres eine Gefahr besteht, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. das Anleinen eines Hundes, beachtet werden).
8. Wo gilt der Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz gilt weltweit. Innerhalb Europas fĂŒr unbegrenzte Auslandsaufenthalte und fĂŒr sonstige (weltweite) bis zu einem Jahr.
9. Sind Jungtiere (Welpen, Fohlen) mitversichert?
Ja, wenn das Muttertier im Besitz des Versicherungsnehmers versichert ist. Jungtiere sind generell zwischen 6-12 Monaten (je nach Gesellschaft) nach Geburt i.d. Regel kostenfrei mitversichert.
10. Was versteht man unter "eigene SchÀden" und sind diese mitversichert?
Unter eigene SchÀden fallen z.B. Biss des Herrchens (VN), Zerkratzen der eigenen Couch usw.
Nein, diese SchÀden sind generell nicht versicherbar.
13. Was sind MietsachschÀden und sind diese mitversichert?
Unter MietsachschĂ€den fĂ€llt z.B. Hund zerkratzt die TĂŒr des Hotelzimmers.
Ist mitversichert (meist mit Selbstbeteiligung), max. Höhe ist jedoch GesellschaftsabhÀngig.
14. Was fÀllt unter Personenschaden und ist dieser mitversichert?
Hund beiĂt eine Person die daraufhin behandelt werden muss.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
15. Was fÀllt unter SachschÀden und sind diese mitversichert?
Ein Hosenbein zerreist nach einem Biss des Hundes.
Ja, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
16. Was versteht man unter VermögensschÀden und sind diese durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung mit gedeckt?
Zum Beispiel: Ihr Hund beiĂt einen GeschĂ€ftsmann, der daraufhin seinen Flug verpasst. Folgekosten wie UmbuchungsgebĂŒhren aber auch der Schaden aus entgangenem GeschĂ€ftsgewinn.
Sind mitversichert, max. Höhe jedoch je nach Gesellschaft.
17. Kampfhunde
Zu den Kampfhunden zÀhlen folgende Hunderassen sowie Kreuzungen mit diesen Rassen (können zwischen den Gesellschaften auch abweichen):
Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino.