 |
Unfallschutz für mehr engagierte Bürger und ehrenamtlich Tätige
Ab 01.01.2005 werden mehr ehrenamtlich
engagierte Personen als bisher in den Schutz der gesetzlichen
Versicherung mit einbezogen.
Der Bundesrat hat am 26. November 2004 abschließend dem
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des
unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich
Engagierter und weiterer Personen zugestimmt.
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich
Tätige ab 01.01.2005:
- ehrenamtlich Tätige, die sich in Gremien von
Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften engagieren,
- ehrenamtlich helfende in Rettungsunternehmen,
- gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen
Organisationen als freiwillig Versicherte,
- Lehrer und Lehrerinnen im Ausland,
- deutsche und nichtdeutsche Ortskräfte, die Tätigkeiten
bei deutschen Einrichtungen im Ausland ausüben sowie
- bürgerschaftlich Engagierte, die in privat-rechtlichen
Organisationen im Auftrag oder mit Zustimmung von
öffentlich-rechtlichen Institutionen tätig werden.
Werbung
|
 |