Unfallschutz für mehr engagierte Bürger und ehrenamtlich Tätige

Ab 01.01.2005 werden mehr ehrenamtlich engagierte Personen als bisher in den Schutz der gesetzlichen Versicherung mit einbezogen.
Der Bundesrat hat am 26. November 2004 abschließend dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen zugestimmt.

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige ab 01.01.2005:

  • ehrenamtlich Tätige, die sich in Gremien von Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften engagieren,
  • ehrenamtlich helfende in Rettungsunternehmen,
  • gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen als freiwillig Versicherte,
  • Lehrer und Lehrerinnen im Ausland,
  • deutsche und nichtdeutsche Ortskräfte, die Tätigkeiten bei deutschen Einrichtungen im Ausland ausüben sowie
  • bürgerschaftlich Engagierte, die in privat-rechtlichen Organisationen im Auftrag oder mit Zustimmung von öffentlich-rechtlichen Institutionen tätig werden.

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