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Weitere Erhöhung der Rundfunkgebühr geplant!

Für die Finanzierung der ARD-Landesrundfunkanstalten, des ZDF und deren Gemeinschaftsprojekte plant die zuständige Kommission der Länder für 2005 eine weitere Erhöhung der Rundfunk- und Fernseh-Gebühr!
Derzeit müssen Verbraucher für GEZ-Rundfunkgebühren monatlich 16.15,- Euro ( Stand: 2003 ) aufbringen. Geplant ist eine Erhöhung für Anfang 2005 um 1,07 Euro auf insgesamt 17,22 Euro/monatlich.

Seit 1970 wurde die Rundfunkgebühr stetig angehoben!
Von 1997 bis 2000 waren für Rundfunk- und Fernseh-Gebühren 14,45 Euro monatlich zu zahlen.
Anfang 2001 stieg die Gebühr auf 16.15,- Euro.

Die Öffentlich-Rechtlichen verfügen derzeit über jährliche Gebühreneinnahmen von rund 6,5 Milliarden Euro. Mit der Gebührenerhöhung kommen Mehreinnahmen von 459 Millionen Euro pro Jahr hinzu!

Mit Aussagen wie „Rundfunkgebühren sichert Unabhängigkeit“ oder „Jede Menge Programm für 16.15 Euro“ stimmt z.b. der MDR ( Mitteldeutscher Rundfunk www.mdr.de ) die Verbraucher auf die Rundfunkgebühren ein.
Wer Radio- oder Fernsehgeräte nicht anmeldet oder GEZ-Gebühren nicht zahlt, muss nach Angaben der GEZ ( Gebühreneinzugzentrale von ARD und ZDF www.gez.de ) mit Hausbesuchen rechnen!
Allein 60 Gebührenbeauftragte sind im Auftrag des MDR in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unterwegs. Sie überprüfen unangemeldete Haushalte und Unternehmen persönlich!
Quelle: Süddeutsche Zeitung - 7./9.2003, www.mdr.de

Unter bestimmten Voraussetzungen können Personengruppen ( Schwerbehinderte, Sozialhilfeempfänger, Studenten, Auszubildende u.a. ) sich von Fernseh- und Rundfunkgebühren sowie Telefongrundgebühren befreien lassen. Die Zahl der Gebührenbefreiung ist in den letzten 10 Jahren um fast ein Drittel gestiegen!
Quelle: FTD, 9.11.2003

Die Rundfunkkommission der Länder hat am 20.09.2004 eine Gebührenerhöhung um 86 Cent empfohlen.
Ab 1.April 2005 sollen demnach die Gebühren für ein Radio- und ein Fernsehgerät von 16,15 EUR auf 17,01 EUR monatlich steigen.

Die Länderparlamente haben im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Erhöhung der Fernseh- und Rundfunkgebühren beschlossen. Ab 01.04.2005 beträgt die monatliche Rundfunkgebühr für ein Radio 5,52 Euro und für ein Fernsehgerät (Radio u. Fernsehgerät ) 17,03 Euro.
Die EU-Kommission habe zu erkennen gegeben, dass Fernsehgebühren wettbewerbsrechtlich auch als unzulässige Beihilfe gewertet werden könnte. Nach Angaben der GEZ erfolgt die Zahlung in der Mitte von drei Monaten ( vierteljährlich, halbjährlich, und jährlich im voraus ).
Eine Befreiung von der Gebührenpflicht wird laut GEZ nur auf Antrag ( Sozialamt ) gewährt.
Quelle Frankfurter Rundschau/MAZ - 21.09.04

Übrigens: Nutzer von Internet-PCs, die noch keine Fernsehgebühren zahlen, müssen spätestens ab 01.Januar 2007 GEZ-Gebühren zahlen. Die Neuregelung trifft vor allem Firmen, die beispielsweise nur ein Radiogerät angemeldet haben.
Quelle: ZDNet 11.10.04, CHIP Ausgabe 12/04
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) versucht mit mehr Nachdruck Geld einzutreiben!
Die GEZ kann Adressdaten von privaten Adresshändlern kaufen und vergleichen, wer TV Zeitschriften abonniert hat. Umzüge werden von den Meldeämtern mitgeteilt. Die GEZ verlangt auch Gebühren für Geräte im Ferienhaus oder in der Zweitwohnung, ebenso für Computer mit TV-Karte. Dasselbe gilt auch, wenn jemand mit dem Fernseher nur DVDs oder Videos anschaut.
Die Gebühreinzugszentrale verlangt auch Geld von Verkaufsstätten, die ein Gerät zum Empfang bereithalten.
Auch wer sein Gerät nicht einschaltet, wird zur Kasse gebeten.
Quelle: test 6/2005, MAZ 31.08.05

Neue GEZ-Gebühr für Selbständige ab 2007 geplant
Die Intendanten der ARD-Sendeanstalten und das ZDF planen eine Ausweitung der GEZ-Gebühr auf ínternetfähige Computer. Betroffen von der neuen Gebühr sind Unternehmen und wer bisher kein Radio noch einen Fernseher angemeldet hat aber einen Internet-fähigen Computer besitzt.
Unternehmen sollen nach Plänen der Sender für jede Filiale, Produktionsstätte oder Niederlassung eine Gebühr zahlen. Selbständige müssen dann für den privaten Fernseher + Radio, das Radio im Firmenwagen und für den Firmen-PC zahlen. Die Höhe der Gebühr, die an die Gebühren-Einzugszentrale (GEZ) abgeführt werden soll, entspricht der für ein Radio. Ursprünglich planten die Sender eine neue Gebühr einzuführen in Höhe der derzeitigen Fernsehgebühr (17,03 Euro). Die neue GEZ-Gebühr von monatlich 5,52 Euro bedeutet für Selbständige eine wirtschaftliche Mehrbelastung und wird von Wirtschaftsverbänden kritisiert. Die Ausweitung der Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender (Internetauftritte, digitale Fernseh- und Rundfunkprojekte) geht auf Kosten der Gebührenzahler und wird einer Grundversorgung nicht mehr gerecht.
Quelle: MAZ- 14.09.06, satundkabel.de

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